Aus verschiedenem Anlass kann eine Begutachtung der Augen durch einen Augenarzt notwendig sein.
Dazu gehören unter anderem Unfälle mit Augenschäden, Führerscheinuntersuchungen sowie andere Tauglichkeitsuntersuchungen.
Meist wird durch ein augenärztliches Gutachten der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder die Frage der Eignung für bestimmte Aufgaben (Berufe, Führerschein) geklärt.
Für Gutachten ist immer ein Facharzt für Augenheilkunde verantwortlich.